Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden
- Leistungen von ODOSCOPE
- Pflichten des Kunden
- Nutzungsrechte
- Entgelte
- Gewährleistung
- Schadensersatz und Haftung
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Laufzeit und Kündigung
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Referenzvereinbarung
- Schlussbestimmungen
- Präambel
- Die ODOSCOPE GmbH, Widdersdorfer Straße 403, 50933 Köln („ODOSCOPE“)
bietet eine Softwarelösung zur Echtzeitanalyse vorhandener Datensätze des
Auftraggebers, um Nutzern von Online-Angeboten des Kunden („Nutzer“)
möglichst relevante Inhalte auszuspielen. Die Softwarelösung besteht aus einer
kostenlos durch ODOSCOPE bereitgestellten Client-Software („Dashboard-
Software“) sowie einer kostenpflichtig bereitgestellten Online-Plattform („Online-
Plattform“). - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) einschließlich des beigefügten
Vertragsformulars regeln das Vertragsverhältnis zwischen ODOaSCOPE und dem
Kunden über die Nutzung des Dashboards sowie der Plattform. - Die Leistungen von ODOSCOPE richten sich ausschließlich an Unternehmen.
- Die ODOSCOPE GmbH, Widdersdorfer Straße 403, 50933 Köln („ODOSCOPE“)
- Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose Bereitstellung
der Dashboard-Software sowie für die kostenpflichtige Bereitstellung der Online-
Plattform durch ODOSCOPE. - Die Leistungserbringung von ODOSCOPE erfordert die Integration von Codes indas Online-Angebot des Kunden („Scripts“). Die Entwicklung und Integration dieser Scripts obliegt dem Kunden.
- Die Nutzung der Dashboard-Software sowie der Online-Plattform wird nur
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. - Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Parteien zustande.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose Bereitstellung
- Leistungen von ODOSCOPE
- ODOSCOPE stellt dem Kunden unentgeltlich die Dashboard-Software zur
Verfügung. - ODOSCOPE stellt dem Kunden zeitlich befristeten Zugriff auf die Online-Plattform
über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Die zeitliche Befristung
entspricht der Laufzeit des Vertrages. Betrieb und Wartung der Online-Plattform
obliegen ODOSCOPE. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des
Rechenzentrums. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung
entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu
erforderlichen Hard- und Software (ausgenommen der Dashboard-Software)
durch ODOSCOPE nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Zugang zu den Quellcodes der von ODOSCOPE bereitgestellten und eingesetzten
Software sowie zu vergleichbaren Informationen zu der bereitgestellten Online-
Plattform. Die Bedienung und Konfiguration der Software, insbesondere die
Entwicklung und Integration der für den Betrieb der Online-Plattform
erforderlichen Scripts, obliegen dem Kunden. - Der genaue Umfang der von ODOSCOPE bereitzustellenden Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsformular. - Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Online-Plattform beträgt 99% im
Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten
sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von ODOSCOPE liegen wie
insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Integration von
Scripts durch den Kunden. ODOSCOPE wird den Kunden nach Möglichkeit über
geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber ODOSCOPE
benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es ODOSCOPE
ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte
Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und
Betriebssicherheit erforderlich ist. - ODOSCOPE führt täglich Datensicherungen der Online-Plattform sowie der vom
Kunden hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine
individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der
Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. - ODOSCOPE stellt dem Kunden eine Dokumentation der Dashboard-Software und
der Online-Plattform sowie Hinweise zu deren Benutzung in elektronischer Form
in deutscher und/oder englischer Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu
bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. - ODOSCOPE ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen
Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. - ODOSCOPE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der
Dashboard-Software sowie der Online-Plattform zu erweitern und
weiterzuentwickeln. Es bleibt ODOSCOPE vorbehalten, Erweiterungen und
Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten.
Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch
eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für
diese Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Stellt
ODOSCOPE nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen
kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige
Leistung von ODOSCOPE. - ODOSCOPE kann den Funktionsumfang der Dashboard-Software sowie der Online-
Plattform jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Eine Änderung
ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird
und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im
Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von ODOSCOPE vollständig
erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer vorliegen oder die
Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist. Betreffen die
Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur
unwesentliche Bestandteile der von ODOSCOPE zu erbringenden Leistungen (wie
beispielsweise geringfügige Designänderungen), wird ODOSCOPE den Kunden
über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail
hinweisen. - ODOSCOPE ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Online-Plattform
vorübergehend zu sperren, wenn- Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht
wurden bzw. werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten
überlassen wurden bzw. werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine
natürliche Person verwendet werden; - Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem
Kunden bereitgestellten Online-Plattform verschafft haben; - die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
- ODOSCOPE aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben
zur Sperrung verpflichtet ist; - der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts
in Verzug ist; - der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat oder die
hinterlegten Kontaktdaten falsch oder ungültig geworden sind und eine
Kommunikation zwischen ODOSCOPE und dem Kunden nicht mehr möglich
ist; - der Kunde falsche Bankverbindungsdaten hinterlegt hat und eine
regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet
ist; - Inhalte des Kunden gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-,
Patente, oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen und der Kunde
den Verstoß trotz Hinweises von ODOSCOPE nicht unverzüglich abstellt; oder - eine Gefahr der erheblichen Beschädigung oder Beeinträchtigung der von
ODOSCOPE bereitgestellten Leistungen besteht.
- Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht
- ODOSCOPE soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor
Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die
Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit
dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. ODOSCOPE wird die Sperrung unverzüglich
aufheben, wenn der Grund der Sperrung wegfällt und der Kunde ODOSCOPE
hierüber in Textform informiert.
- ODOSCOPE stellt dem Kunden unentgeltlich die Dashboard-Software zur
- Pflichten des Kunden
- Um ODOSCOPE die Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung
zu ermöglichen, stellt der Kunde ODOSCOPE Datensätze im csv-Format aufbereitet
zur Verfügung. Diese Datensätze können insbesondere aus Webanalyse, CRM,
Produktfeed, ERP, Lagerbestand und Retouren-Management stammen. - Weiterhin stellt der Kunde ODOSCOPE die Struktur und eine Beschreibung der
übermittelten Datensätze zur Verfügung. - Etwaige Scripts, die bei den Nutzern des Online-Angebots des Kunden im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung ausgeführt werden sollen, entwickelt
und liefert der Kunde selbst aus. ODOSCOPE stellt dem Kunden hierfür die
erforderlichen technischen Spezifikationen in elektronischer Form in deutscher
und/oder englischer Sprache zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, bei der
Entwicklung von Scripts die technischen Spezifikationen einzuhalten. - Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Online-Plattform sicher zu verwahren und
darf diese nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der
Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den
Zugangsdaten zu verpflichten und ODOSCOPE unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen
bekannt geworden sein könnten. - Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern,
soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den
lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der
von ODOSCOPE bereitgestellten Online-Plattform speichert. - Der Kunde benennt ODOSCOPE gegenüber einen Ansprechpartner in seinem
Unternehmen, der zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im
Zusammenhang mit dem Vertrag mit ODOSCOPE bevollmächtigt ist. - Der Kunde räumt ODOSCOPE an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von
ODOSCOPE im Rahmen der Nutzung der Dashboard-Software oder Online-
Plattform überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes
Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des
Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. ODOSCOPE ist insbesondere dazu
berechtigt, die Inhalte zu Zwecken des Betriebs der Online-Plattform und der
Datensicherung zu vervielfältigen. ODOSCOPE ist zudem berechtigt, an seine
Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung
erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. ODOSCOPE
ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden
vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. - Der Kunde garantiert, dass er bei der Verwendung der Dashboard-Software und
der Online-Plattform sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften,
insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der
Kunde stellt ODOSCOPE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen
der Verwendung der Dashboard-Software oder der Online-Plattform durch den
Kunden gegenüber ODOSCOPE geltend machen. ODOSCOPE wird den Kunden
unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die
zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur
Verfügung stellen. Zudem wird ODOSCOPE die Verteidigung entweder dem
Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird
ODOSCOPE von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem
Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer
gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß-
und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
- Um ODOSCOPE die Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Nutzungsrechte
- Mit Vertragsbeginn räumt ODOSCOPE dem Kunden das zeitlich auf die
Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare
und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Dashboard-Software sowie die Online-
Plattform vertragsgemäß zu nutzen. - Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Dashboard-
Software sowie der Online-Plattform, die für den Kunden erkennbar Rechten
Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten
insbesondere solche Bestandteile, die von ODOSCOPE innerhalb der Dashboard-
Software oder der Online-Plattform oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte
Dritter oder als Open Source-Inhalt offengelegt bzw. gekennzeichnet werden.
- Mit Vertragsbeginn räumt ODOSCOPE dem Kunden das zeitlich auf die
- Entgelte
- Die Bereitstellung der Dashboard-Software durch ODOSCOPE erfolgt
unentgeltlich. - Der Kunde zahlt für die Nutzung der Online-Plattform an ODOSCOPE das im
Vertragsformular vereinbarte Entgelt. - Haben die Parteien eine Vergütung nach Umsatz vereinbart, gilt Folgendes:
- Übersteigt der vom Auftraggeber erzielte Umsatz den vereinbarten
Grundumsatz, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung in Höhe des
vereinbarten Prozentsatzes, berechnet aus dem über dem Grundumsatz
hinausgehenden Betrag, an ODOSCOPE zu zahlen. - Maßgebend für die Höhe des Grundumsatzes sind die vom Auftraggeber
ohne den Einsatz der Dashboard-Software erzielten Umsätze. Der
Grundumsatz wird durch die Einrichtung einer zufälligen Kontrollgruppe
ermittelt. Diese Kontrollgruppe besteht aus einem vereinbarten
prozentualen Anteil aller Nutzer. Sie bekommt keine über die Online-
Plattform ausgespielten Internetseiten präsentiert. Die Auswahl der
Kontrollgruppe erfolgt per Zufallsprinzip. - Der Kunde stellt sicher, dass die an ODOSCOPE übermittelten Datensätze
den Umsatz enthalten, der während einzelner Besuche erzielt wurde. Dies
gilt sowohl für Besuche der Kontrollgruppe als auch für Besuche der Gruppe,
die eine Auslieferung aus der ODOSCOPE Software erhalten haben. - m) Die Vergütung erfolgt monatlich.
- Übersteigt der vom Auftraggeber erzielte Umsatz den vereinbarten
- Haben die Parteien eine Vergütung nach Festpreis vereinbart, zahlt der Kunde an
ODOSCOPE die vereinbarte Vergütung. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist
die Vergütung jährlich zu zahlen. - Soweit nicht abweichend vereinbart, sind alle Entgelte als netto-Preise zzgl.
anwendbarer Umsatzsteuer zu verstehen. - Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum
Anfang eines jeden vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Voraus. Die in
Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung
fällig. Erteilt der Kunde ODOSCOPE ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht ODOSCOPE
den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der
SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.
- Die Bereitstellung der Dashboard-Software durch ODOSCOPE erfolgt
- Gewährleistung
- Für kostenlose Leistungen richtet sich die Gewährleistung von ODOSCOPE nach
den gesetzlichen Bestimmungen. - Für Mängel bei der Bereitstellung der Online-Plattform haftet ODOSCOPE
ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. - Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang. - Sind die von ODOSCOPE nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen
mangelhaft, wird ODOSCOPE nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des
Kunden innerhalb angemessener Frist die Leistungen nach seiner Wahl
nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die
ODOSCOPE zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die
Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren
Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung
von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel in
zumutbarer Weise umgehen kann, um die Online-Plattform vertragsgemäß nutzen
zu können. - Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die ODOSCOPE
zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten,
angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen
angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist – abhängig vom
jeweils vereinbarten Vergütungsmodell – auf die Höhe des den mangelhaften
Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises oder monatlichen variablen
Preises beschränkt. - Erreicht die Minderung nach Ziffer 6.5 in zwei aufeinander folgenden Monaten
oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 6.5 genannten Höchstbetrag,
kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung bedarf der
Schriftform. - Im Falle einer Mängelanzeige wird der Kunde ODOSCOPE bei der Behebung von
Mängeln unentgeltlich unterstützen und ODOSCOPE insbesondere sämtliche
Informationen und Dokumente zukommen lassen, die ODOSCOPE für die Analyse
und Beseitigung von Mängeln benötigt. - Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für kostenlose Leistungen richtet sich die Gewährleistung von ODOSCOPE nach
- Schadensersatz und Haftung
- Für kostenlose Leistungen haftet ODOSCOPE nach den gesetzlichen
Bestimmungen. - Im Übrigen haftet ODOSCOPE für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit un-
beschränkt. - In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet ODOSCOPE nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser
Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst
ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig
verlassen darf. - ODOSCOPE haftet im Fall von Ziffer 7.3 weder für mangelnden wirtschaftlichen
Erfolg, noch für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden. - Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 7.3 ist auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. - Soweit nicht abweichend im Vertragsformular festgelegt, erachten die Parteien
den typischen vorhersehbaren Schaden als EUR 25.000,00 pro Schadensfall und
bis zu EUR 250.000,00 für alle Schadensfälle. - Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 7.3 auf
den Betrag für die Kosten der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den
Kunden angefallen wäre. - Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und
Erfüllungsgehilfen von ODOSCOPE entsprechend. - Eine etwaige Haftung ODOSCOPEs für gegebene Garantien und für Ansprüche auf
Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. - Eine weitergehende Haftung von ODOSCOPE ist ausgeschlossen.
- Für kostenlose Leistungen haftet ODOSCOPE nach den gesetzlichen
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen
(„vertrauliche Informationen“) von ODOSCOPE, die entweder auf Grund der Natur
der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen
sind oder von ODOSCOPE als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden,
wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit dem Kunden verbundene
Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt.
Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte
(einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu
verpflichten. - Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Online-Plattform sowie
sämtliche Technologien von ODOSCOPE, Auskünfte, die ODOSCOPE im Rahmen
von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt,
sowie dieser Vertrag einschließlich des Vertragsformulars. - Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und
Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung
dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies
aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei
Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die
Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde ODOSCOPE hiervon
unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Der Kunde hat weiterhin
ODOSCOPE in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der
vertraulichen Informationen zu unterstützen. - Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem
Kunden schon vor der Offenlegung durch ODOSCOPE bekannt waren, allgemein
bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, vom Kunden
ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von ODOSCOPE selbst entwickelt
wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur
Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen
Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der
vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu
belegen. - Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen
Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber
hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von fünf Jahren ab
Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen
keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im
Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine
Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind. - Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche
Informationen auf erstes Verlangen von ODOSCOPE unverzüglich, unbeschädigt
und vollständig zurückzugeben. ODOSCOPE kann zudem anordnen, dass
bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere
Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich
bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit
dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich
beeinträchtigt. - Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist ODOSCOPE berechtigt, den
Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des
Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als
Referenzkunden nach Ziffer 12.1 zu benennen. - Mit Ausnahme von Ziffer 8.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei
immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag
eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
- Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen
- Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertragsformular benannten Stichtag.
- Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, beträgt die
Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsbeginn. - Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der
Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich
gekündigt wird. - ODOSCOPE ist weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der
Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in
Verzug ist und ODOSCOPE die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum
Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber
angedroht hat. - ODOSCOPE bleibt vorbehalten, die Funktionalität der Dashboard-Software oder
der Online-Plattform aus anderen als den in Ziffer 2.8 und 2.9 genannten Gründen
einzuschränken oder einzustellen. ODOSCOPE wird den Kunden mindestens zwei
Monate vor Inkrafttreten der Änderungen auf diese Hinweisen und Gelegenheit
geben, den geplanten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den
Änderungen steht ODOSCOPE ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Termin
des Inkrafttretens der Änderungen zu. - Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
- Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird ODOSCOPE die
Daten des Kunden löschen. ODOSCOPE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor
versehentlichem Datenverlust zu bewahren. ODOSCOPE ist zudem berechtigt,
Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn
ODOSCOPE hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus
handels- und steuerrechtlichen Gründen.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und
ODOSCOPE durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben
geändert werden: - ODOSCOPE übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten
Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des
geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird ODOSCOPE dem Kunden
eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung
einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere
Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche
mit Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten
die geänderten Bedingungen als vereinbart. ODOSCOPE wird den Kunden bei
Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die
Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und
- Referenzvereinbarung
- Der Kunde erklärt sich bereit, vom Auftragnehmer als Referenzkunde genannt
werden zu dürfen. - ODOSCOPE ist berechtigt, nach schriftlicher Zustimmung des Kunden, Case Studies
und Pressemitteilungen, welche mit der Leistungserbringung von ODOSCOPE
gegenüber dem Kunden im Zusammenhang stehen und ähnliche Inhalte als
Marketingmaßnahmen zu veröffentlichen.
- Der Kunde erklärt sich bereit, vom Auftragnehmer als Referenzkunde genannt
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für diese Schriftformklausel. - Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Vertragsformulars
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen
zwischen sonstigen Anlagen, dem Vertragsformular oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor. - Der Kunde kann gegen Forderungen von ODOSCOPE nur dann aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen
Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht. - Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen
ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich. - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts. - Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, vorausgesetzt die Vertragsparteien
sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen
Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins
Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
- Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies